Update vom 10.05.18: Youtube Video hinzugefügt

Heute startet die General Availability (GA) Phase für Registrierungen von Google’s .APP Domains. Ab nun kann jeder ohne weitere Zusatzgebühren Namen mit der Endung .APP registrieren (bspw. bei United-Domains oder 1&1). An Hand der Anzahl von Domainnamen, die bereits vor dem Start der offiziellen GA Phase registriert wurden, ist .APP die bisher erfolgreichste von allen neu eingeführten generischen Top-Level-Domains (ngTLDs). Dies war bisher die Endung .GURU (eingeführt im Januar 2014 als erste aller neuen Endungen), gefolgt von .VIP. Zwischen dem 29. März und 1. Mai lief die Sunrise Phase, das war der Zeitraum, indem alle Markeninhaber die Möglichkeit hatten, ihre Domainnamen vorab zu registrieren. Vom 1. Mai bis zum 7. Mai konnte bereits jeder in der Early Access Phase (EAP) seine Wunschdomains mit der Endung .APP registrieren – allerdings gegen eine zusätzliche Gebühr, die je nach Tag in der EAP geringer wurde. Bspw. kostete eine .APP Domain am 2. Mai (=2. Tag in der EAP) bei GoDaddy eine Zusatzgebühr von umgerechnet rund 2.600 EUR, am 7. Mai lag die Gebühr noch bei rund 140 EUR. Hinzu kommt die jährliche Registrierungsgebühr in Höhe von rund 17 EUR. Am letzten Tag in der EAP (7. Mai) hatte die Endung bereits über 8.100 registrierte Namen. Die aktuelle Statistik finden Sie am Ende des Beitrages. Das .APP bisher so erfolgreich ist, liegt sicherlich nicht nur an Google, zu dem die Endung gehört. Google verwaltet ja bereits weitere ngTLDs als Registry (.how, .soy) – von denen keins bisher so richtig durchgestartet ist. Der Begriff „APP“ trifft aber den Nerv der Zeit. Man hat das Gefühl, dass alles, was programmiert wird und irgendwie auf einem mobilen Endgerät angezeigt werden kann, heute unter dem Begriff „APP“ vermarket wird. Ob sinnvoll oder nicht, sei einmal dahingestellt. Jedenfalls ist der „APP“-Hype auch aus Sicht deutscher Domaininvestoren gut, denn „APP“ ist – im Gegensatz zu den meisten anderen ngTLDs – auch in unserer Sprache fest verankert. Somit lassen sich hervorragend deutsche Schlüsselwörter mit der Endung vermarkten.

Erstes UDRP Verfahren schon im Gange…

Die Domainendung .APP hat gerade erst einmal ihre GA Phase erreicht, schon gibt es aber ein erstes UDRP Schlichtungsverfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Unter dem Aktenzeichen D2018-0994 hat die britische Firma Roofoods Limited eine Beschwerde gegen die registrierte Domain deliveroo.app eingereicht. Roofoods Limited ist der Konzern hinter dem Online-Lieferdienst Deliveroo, der auch in Deutschland aktiv ist.
Lernen Sie, erfolgreich in Domains zu investieren.Einerseits wäre es nun interessant zu wissen, warum die Firma ihren Markennamen nicht in der Sunrise Period registriert hat, weil genau dafür – und um eben später auch solche UDRP Verfahren und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden – ist diese Phase gedacht. Andererseits wäre es ebenfalls interessant einiges über den aktuellen Eigentümer von deliveroo.app zu erfahren, allerdings ist die Domain unter „WHOIS Privacy“ bei GoDaddy registriert. Da das „Created Date“ der Domain auf den 2. Mai datiert ist, heißt das, sie wurde bereits am 2. Tag der EAP registriert. Die GoDaddy Zusatzgebühr für diesen Tag betrug rund 2.600 EUR (3148.99 US-Dollar)! Generell war das sicherlich kein gutes Investment, denn es würde uns wundern, wenn die Entscheidung der WIPO zu Gunsten des aktuellen Eigentümers ausfällt. Dafür ist der Name „deliveroo“ einfach zu sehr „Marke“ (Kategorie: Brandable), als das er als generisches Wort auch in anderen Bereichen verwendet werden könnte und damit nachweisbar nicht in böser Absicht („Bad Faith“ – eines der Entscheidungskriterien in UDRP Verfahren) registriert wurde. Aus unserer Sicht ist die Registrierung von deliveroo.app ganz klar ein Verstoß gegen die Regel Nummer 1 im Domainhandel: Registriere keinen Domainnamen, der als Marke eingetragen ist. Man tut sich selbst keinen Gefallen und bringt die ganze Branche in Verruf. Stichwort: Cybersquatting!

.APP auf der Google I/O

Von heute, den 8. Mai 2018, bis einschließlich Donnerstag, den 10. Mai 2018, veranstaltet Google in Mountain View (Kalifornien) seine jährliche Entwicklerkonferenz, die Google I/O. In diesem Jahr findet die Konferenz zum 10. Mal statt und es wird nicht nur alles um neue Hard- und Software drehen, sondern auch um die neue Endung .APP. Bereits heute, zwischen 16 und 17 Uhr Ortszeit, findet der Vortrag „Introducing .app domain names, and how to secure them“ statt. Die Google I/O wird live auf Youtube übertragen: https://www.youtube.com/watch?v=_OAoH-r8rRs. Wer sich den .APP Vortrag allerdings live anschauen möchte, muss sich bis 1 Uhr morgen früh (09.05.) gedulden, dank der 9 Stunden Zeitdifferenz zu unserer aktuellen Sommerzeit.
[Update vom 10.05.18] – Hier die Vorstellung von .APP auf der Google I/O:

.APP Geschichte

Im Februar 2015 hat sich der Suchmaschinen-Konzern Google gegen 11 Mitbewerber (u.a. Amazon, Donuts oder auch Afilias) in einer 2-tägigen Auktion um das neue generische Top-Level-Domain .APP durchsetzen können. Mit einem Preis von über 25 Mio US-Dollar erhielt der Tech-Konzern aus Silicon Valley den Zuschlag. Im ursprünglichen Bewerberantrag von Google hieß es, dass der Konzern die Endung lediglich für sich selbst und seine Partner vorgesehen hat. Somit sollten auch nur Google und deren Partner Namen mit der Endung .APP registrieren können. Hier hatte allerdings das Governmental Advisory Committee (GAC) etwas dagegen. Bei dem GAC handelt es sich um ein formell tätiges Beratergremium (bestehend aus Vertretern nationaler Regierungen aus der ganzen Welt), welches wichtige Ratschläge zu den Auswirkungen der ICANN auf die öffentliche Politik gibt. Dieses Beratergremium empfahl der ICANN, solche Art von „closed generics“ Endungen generell zu verbieten. Diesen Ratschlag befolgte die ICANN auch, woraufhin widerum Google seinen Antrag für die .APP Domainendung dahingehend abänderte, dass es jedem erlaubt sein wird, Namen mit der Endung .APP zu registrieren.

.APP Sicherheit

Neben dem ngTLD .DEV ist .APP die zweite Endung, bei der HTTPS für alle Webseiten mit der Endung verpflichtend ist. Dadurch soll die so genannte HTTP Strict Transport Security (kurz HSTS) gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich um einen Sicherheitsmechanismus für HTTPS-Verbindungen, der sowohl vor Aushebelung der Verbindungsverschlüsselung durch eine Downgrade-Attacke (Man-in-the-Middle-Angriff) als auch vor Session Hijacking schützen soll. Mehr dazu gibt es im Security Blog von Google. Ob Ihre Webseite HSTS konform ist, können sie hier testen: https://hstspreload.org

Unsere .APPs

Natürlich haben wir uns von IsarDomains auch ein paar .APP Domains gesichert. Da die Endung ebenfalls im deutschen Sprachgebrauch eine rege Verwendung findet, entschieden wir uns für deutsche (Single) Keywörter mit hohem Suchvolumen und passender Aussprache. Zu unserem Portfolio gehören damit bspw. Reise.appFreunde.app, aber auch Passwort.appRatgeber.app bzw. Stau.app (noch nicht alle eingerichtet). Interessanterweise haben wir sogar schon Kaufanfragen bekommen.

Aktuelle .APP Statistiken:

Weitere Informationen zur .APP Domainendung :

https://get.app

(c) Beitragsbild: IsarDomains.com