Der folgende Beitrag enthält eine kurze Zusammenfassung der letzten 7 Tage aus der Domain-Branche. Mittlerweile gibt es acht Domain-Streitschlichtungsverfahren gegen Domainnamen mit Googles neuer Top-Level-Domain .APP. Weiterhin werden nach dem finalen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schon nach rund einer Woche die ersten Abmahnungen verschickt. Und: Der Domain-Aftermarkt hat auch wieder viele Verkäufe zu bieten, darunter auch einige verkaufte .DE Domains.
In der letzten Woche wurden von deutschen Unternehmen / Behörden fünf Domain-Streitschlichtungsverfahren bei den von der ICANN akkreditierten Schiedsstellen beantragt bzw. entschieden. Bei zwei von den drei neu eingegangen Anträgen handelt es sich um Domainnamen mit der erst Anfang Mai veröffentlichten neuen generischen Top-Level-Domain .APP. Beide Anträge wurden nach URS (Uniform Rapid Suspension System) Regel – nicht UDRP – beim „Forum“ (National Arbitration Forum, NAF) eingereicht. Die betroffenen Domainnamen sind Lufthansa.app (Fall-Nr.: 1788622) und StarAlliance.app (Fall-Nr.: 1788624). Die dritte strittige Domain wurde mittels UDRP Verfahren bei der Schiedsstelle der WIPO eingereicht. Beschwerdeführer ist hier die LIDL Stiftung & Co. KG und der betroffene Domainname lautet LIDL-LT.com. Unter der Fallnummer D2018-1229 kann der Antrag verfolgt werden. Für LIDL ist das schon der zweite eingereichte UDRP Antrag gegen einen Domainnamen in diesem Jahr. Alle drei genannten Anträge befinden sich zur Zeit noch in der Überprüfung bei den jeweiligen Stellen.
Die folgenden beiden Verfahren (nach UDRP Regeln) wurden diese Woche entschieden:
Im Vorfeld der DSGVO Umsetzung war aus Politik und von Juristen zu hören, dass ab dem 25.05.2018 nicht mit einer Abmahnwelle zu rechnen sei. Wunschdenken! Schon eine Woche nach Umsetzung haben sich diese Aussagen als falsch erwiesen… Sowohl das Internetportal eRecht24.de um den Rechtsanwalt Sören Siebert als auch Netzpolitik.org (die Plattform für digitale Freiheitsrechte) berichten, dass bereits fleißig Abmahnungen verschickt werden. Abgemahnt werden aktuell Webseiten:
Der wichtigste Hinweis von eRecht24.de lautet: Wer von einer Abmahnung betroffen ist, sollte bei unklarer Rechtslage (so wie aktuell nach Einführung der DSGVO) nie ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben!
Falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist… können wir aus eigener (sehr positiver) Erfahrung die Kanzlei MS Concept Rechtsanwälte aus Waiblingen vorbehaltlos empfehlen. Wer seine Rechtsschutzversicherung zudem über die Allianz abgeschlossen hat, bekommt bei MS-Concept außerdem einen vergünstigten Sondertarif.
Auch auf dem Domain-Aftermarkt fanden zahlreiche Verkäufe statt. Unser DN Sales Report KW21/2018 enthält die Top20 der in der jeweils vorangegangenen Woche gemeldeten und bestätigten Domainverkäufe mit einem Verkaufspreis von mindestens 1,000 US-Dollar. Der Gesamtumsatz aller 20 verkauften Domainnamen beträgt 795,465 US-Dollar. Dominiert wurde die Liste von .COM Domains, welche 17 der 20 Plätze einnehmen. Bei den Brokern führt Sedo die Statistik an. Über die Handelsplattform erfolgten 13 der 20 Verkäufe. Einer davon war mit einem Verkaufspreis von 12.000 EUR eine deutsche ccTLD: Sofortpay.de. Den gesamten Bericht können Sie hier lesen.
Beitragsbild: Wochenrückblick