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Vor rund einem Jahr, Ende März 2017, haben die Bürger im Vereinigten Königreich Großbritannien (und Nordirland) per Volksentscheid abgestimmt, aus der Europäischen Union auszutreten. Seitdem kann fast täglich in den Nachrichten verfolgt werden, welche Konsequenzen dieses Votum haben kann und wird. Was bisher definitiv feststeht ist der Austrittstermin: 30. März 2019 um 0 Uhr!
Eine Konsequenz für die Bürger in Großbritannien hinsichtlich Registrierungen von .EU Domains ist seit kurzem klar geregelt. Die Europäische Kommission hat am 28. März zu diesem Thema eine Mitteilung veröffentlicht.

Darin heißt es, dass es durch die Absicht des Vereinigten Königreichs aus der EU auszutreten, zukünftig Unternehmen und Organisationen, mit Sitz im Vereinigten Königreich, sowie natürlichen Personen, die im Vereinigten Königreich wohnen, nicht mehr gestattet sein wird, .EU-Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle EURid zu registrieren. Existieren bestehende Registrierungen von .EU Domains, werden diese durch die Registrare nicht mehr über das Austrittdatum hinaus verlängert. Damit wird ab 1. April 2019 kein Bürger und kein Unternehmen des Vereinigten Königreichs Großbritannien mehr ein .EU Domain besitzen.

EU Verordnung 733/2002

EU Verordnung 874/2004

Grundlage für die Mitteilung sind die Zulassungs- und Vergabekriterien für EU-Domains gemäß Artikel 4, Absatz 2 Abschnitt b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002.
Diese wird nicht mehr erfüllt, wenn der Registrant eines .EU Domains keinen Wohnsitz in der EU hat (letzter Punkt). Daher behält sich die Vergabestelle EUrid (Registry) für EU-Domains vor, diese Domainnamen von Amts wegen zu widerrufen – und zwar, ohne die Streitigkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß Artikel 20 Absatz 1 Abschnitt b der Verordnung (EG) Nr. 874/2004.

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In der vollständigen Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass diese Informationen einer Übergangsregelung unterliegen, welche evtl. in einer möglichen Rücktrittsvereinbarung enthalten ist, bei der es sich noch um eine laufende Verhandlung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Kommission handelt.

Der nachfolgende Link führt zur Originalmitteilung der Europäischen Kommision, zum detaillierten Nachlesen:
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/notice_to_stakeholders_brexit_eu_domain_names.pdf